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Rechtliche Hinweise

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(1)   Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der Jehn & Peters GmbH, Justus-Liebig-Str. 4, 36093 Künzell (im Folgenden kurz „ANBIETER“ genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz „KUNDE“ genannt; ANBIETER und KUNDE zusammen auch „PARTEIEN“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies betrifft insbesondere Verträge über Leistungen aus den Bereichen Suchmaschinenoptimierung (SEO), Webdesign und Webentwicklung, Fotografie und Videografie, Social-Media-Betreuung, CRM-Einrichtung, Unternehmensberatung, Mitarbeitergewinnung sowie Online- und Performance-Marketing (nachfolgend zusammen kurz „Leistungen“ genannt).

(2)   Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bzw. an Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der KUNDE, die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem gewerblichen bzw. selbständigen beruflichen Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen. Verträge mit Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB werden nicht geschlossen.

(3)   Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich in Textform zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.

(4)   Die vertragliche Grundlage ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (z. B. in Form eines Angebots) sowie aus diesen Bedingungen. Individuelle Vereinbarungen haben im Einzelfall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 305b BGB).

(5)   Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.

(6)   Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN im Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

(7)   Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung, ohne dass damit eine Wertung verbunden ist.

(1)   Die Präsentation und Bewerbung der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken, in Broschüren oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar. Der KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, seinerseits ein Angebot abzugeben.

(2)   Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (z. B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, kommt der Vertrag durch übereinstimmende Willenserklärungen der PARTEIEN zustande.

(3)   Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen willigt der KUNDE ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die Videokonferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.

(4)   Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die er im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben, soweit der ANBIETER einer Weitergabe nicht ausdrücklich zugestimmt hat.

(1)   Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen ANBIETER und KUNDE (insbesondere aus dem Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung).

(2)   Soweit nicht ausdrücklich in Textform abweichend vereinbart, schuldet der ANBIETER die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines bestimmten Werks oder Erfolgs. Eine etwaige Einordnung einzelner Leistungen als Werkleistung ergibt sich aus § 9 (Webdesign/Webentwicklung) und § 12 (Abnahme) dieser Bedingungen sowie aus der individuellen Vereinbarung.

(3)   Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass der ANBIETER dem KUNDEN gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg schuldet (wie beispielsweise, aber nicht abschließend, eine bestimmte Anzahl an Leads, Anfragen, Bewerbungen, Mitarbeitern, Neukunden, Reichweiten, Platzierungen oder Umsätzen). Der ANBIETER kann den Erfolg bestimmter Maßnahmen lediglich anhand von Erfahrungswerten prognostizieren.

(4)   In Bezug auf die Inhalte eines mit dem ANBIETER eingegangenen Dienstleistungsvertrags steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(5)   Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.

(6)   Der ANBIETER ist berechtigt, Termine, sofern die jeweilige Art der Leistungserbringung nicht zwingend eine Anwesenheit vor Ort erfordert (z. B. bei Foto- oder Videodrehterminen), dem KUNDEN gegenüber digital durchzuführen (z. B. via Zoom, Microsoft Teams, Google Meet, TeamViewer oder dergleichen).

(1)   Soweit der KUNDE den ANBIETER mit Aktivitäten über die Accounts und im Namen des KUNDEN beauftragt (z. B. der Schaltung von Online-Werbeanzeigen oder Postings), erteilt er dem ANBIETER insoweit eine entsprechende Vollmacht.

(2)   Der KUNDE bestimmt das Budget der Werbekosten, das zusätzlich zur Vergütung anfällt. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten unmittelbar zwischen dem KUNDEN und der jeweiligen Werbeplattform. Der KUNDE trägt sämtliche anfallenden Werbekosten.

(3)   Plattformen (z. B. Facebook, Instagram, LinkedIn, Google, TikTok oder dergleichen) können im Einzelfall Werbekampagnen, die der ANBIETER für den KUNDEN erstellt hat, ohne Nennung von Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den Business Manager des KUNDEN temporär oder permanent sperren. Der ANBIETER hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch des ANBIETERS bleibt insoweit unberührt.

(4)   Berichte, Reports und dergleichen stellt der ANBIETER auf Anfrage zur Verfügung.

(5)   Der KUNDE erhält ein einfaches, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht an den im Rahmen der Kampagnen erstellten Inhalten (z. B. Creatives, Texte, Bild- und Videomaterial). Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Lizenzen oder Inhalte ist untersagt. Jeder Verstoß wird verfolgt und kann zu Schadensersatzansprüchen führen.

(6)   Der KUNDE räumt dem ANBIETER an Werbekampagnen und deren Inhalten ein sachlich und zeitlich uneingeschränktes, weltweites, ausschließliches Nutzungsrecht an allen denkbaren Nutzungsarten ein. Davon sind auch zukünftige Nutzungsarten erfasst, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt waren.

(1)   Der ANBIETER erbringt im Bereich der Suchmaschinenoptimierung Dienstleistungen mit dem Ziel, die Sichtbarkeit des KUNDEN in Suchmaschinen zu verbessern. Ein bestimmtes Ranking, eine bestimmte Platzierung, ein bestimmtes Suchvolumen oder ein wirtschaftlicher Erfolg werden ausdrücklich nicht geschuldet (§ 3 Abs. 3).

(2)   Die Wirksamkeit von Maßnahmen der Suchmaschinenoptimierung hängt maßgeblich von den Algorithmen und Richtlinien der Suchmaschinenbetreiber ab, die sich jederzeit und ohne Vorankündigung ändern können und auf die der ANBIETER keinen Einfluss hat. Ranking-Verluste oder -Schwankungen aufgrund von Änderungen seitens der Suchmaschinenbetreiber fallen nicht in den Verantwortungsbereich des ANBIETERS.

(3)   Der KUNDE ist verpflichtet, dem ANBIETER die für die Leistungserbringung erforderlichen Zugänge (z. B. zu Webseite, Content-Management-System, Analyse- und Webmaster-Tools) bereitzustellen und beauftragte Änderungen an seiner Webseite zu dulden bzw. zu ermöglichen.

(1)   Soweit der ANBIETER die laufende Betreuung von Social-Media-Kanälen des KUNDEN übernimmt, gelten die Regelungen des § 4 entsprechend, insbesondere zur Vollmacht, zur Tragung der Werbekosten und zu Plattformsperren.

(2)   Inhalte (z. B. Postings, Texte, Grafiken) werden, sofern nicht anders vereinbart, vor Veröffentlichung mit dem KUNDEN abgestimmt oder in dessen Namen veröffentlicht. Der KUNDE ist für die ihm zur Freigabe vorgelegten oder von ihm beigestellten Inhalte verantwortlich (§ 8 Abs. 3).

(3)   Der ANBIETER hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit, Reichweite, Algorithmen oder Funktionsänderungen der jeweiligen Plattformen sowie auf das Verhalten Dritter (z. B. Kommentare, Bewertungen).

(1)   Soweit der ANBIETER die Erstellung, Gestaltung oder Programmierung einer Webseite oder Webanwendung schuldet, richtet sich die Leistung nach Werkvertragsrecht. Der Leistungsumfang, der Funktionsumfang und etwaige Korrekturschleifen ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung.

(2)   Die inhaltliche und gestalterische Abstimmung erfolgt in der Regel einvernehmlich vorab. Soweit nicht anders vereinbart, ist eine Korrekturschleife im Leistungsumfang enthalten; weitere Änderungen sind gesondert zu vergüten gemäß geltender Preisliste bzw. individueller Vereinbarung.

(3)   Der KUNDE stellt die für die Erstellung erforderlichen Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten) rechtzeitig und vollständig bereit. § 8 Abs. 3 gilt entsprechend.

(4)   Im Zusammenhang mit der Erstellung einer Webseite richtet der ANBIETER die für deren Betrieb erforderliche Software ein. Damit die Webseite nach Fertigstellung vollumfänglich funktioniert, ist der Einsatz eines entsprechenden Softwarepakets erforderlich. Hierfür hat der KUNDE die Wahl: Er schließt entweder das vom ANBIETER bereitgestellte Softwarepaket ab (kleinste Ausführung mindestens 59,00 EUR netto pro Monat, im Voraus zu entrichten, mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten; die konkrete Ausführung, die Laufzeit und die Vergütung ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung), oder er überführt die Webseite auf ein eigenes Hosting und trägt die hierfür anfallenden Softwarekosten selbst. Ohne ein aktives Softwarepaket bzw. ohne eine entsprechende eigene Hosting-Umgebung kann der ANBIETER den vollumfänglichen Betrieb der Webseite nicht gewährleisten.

(5)   Die Übertragung von Nutzungsrechten an der erstellten Webseite bzw. an den im Rahmen der Webentwicklung erbrachten Werkleistungen steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der hierfür vereinbarten Vergütung (§ 11 Abs. 2).

(1)   Soweit der ANBIETER die Einrichtung, Konfiguration oder Anbindung von CRM- oder sonstiger Software für den KUNDEN übernimmt, schuldet er die fachgerechte Einrichtung gemäß individueller Absprache, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

(2)   Lizenz-, Nutzungs- und laufende Softwarekosten der eingesetzten Dritt-Software (z. B. CRM-Systeme, SaaS-Dienste) trägt der KUNDE unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Anbieter, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist (§ 11 Abs. 4).

(3)   Der KUNDE ist verpflichtet, dem ANBIETER die für die Einrichtung erforderlichen Zugänge, Daten und Informationen bereitzustellen und an der Umsetzung mitzuwirken.

(1)   Die inhaltliche Abstimmung der Leistungen erfolgt in der Regel einvernehmlich vorab (schriftlich, fernmündlich und/oder per elektronischer Kommunikation). Unabhängig davon liegt das Letztentscheidungsrecht bezüglich der konzeptionellen und gestalterischen Umsetzung der Produktion (z. B. im Hinblick auf Belichtung, Bildkomposition o. dgl.) beim ANBIETER.

(2)   Der KUNDE ist verpflichtet, zum vereinbarten Aufnahmetermin pünktlich zu erscheinen. Verspätungen am vereinbarten Aufnahmetag hat der KUNDE unverzüglich anzuzeigen. Sofern durch eine vom KUNDEN verschuldete Verspätung beim ANBIETER Mehrkosten anfallen (z. B. aufgrund von Verzögerungen im Arbeitsablauf), hat diese der KUNDE zu tragen.

(3)   Sagt der KUNDE einen vereinbarten Shootingtermin innerhalb von 72 Stunden vor dem Termin ab, hat er die entstandenen Kosten, mindestens jedoch 25 % der vereinbarten Vergütung, zu erstatten. Bei einer Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin ist der KUNDE verpflichtet, 50% der vereinbarten Vergütung zu erbringen. Sowie anfallende und nicht stornierbare Hotelkosten zu tragen.

(4)   Sofern im Einzelfall nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gehört zur geschuldeten Leistung auch die Nachbearbeitung der erstellten Aufnahmen, insbesondere eine nach dem gängigen Stand der Technik durchgeführte Farbkorrektur, sowie eine Korrekturschleife. Weitere Änderungen sind kostenpflichtig gemäß Preisliste.

(5)   Nach Durchführung sämtlicher vereinbarter Leistungen steht die finale Fassung der Bilder bzw. die Bildauswahl für den KUNDEN digital zum Download bereit.

(6)   Der ANBIETER überträgt auf den KUNDEN die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung entstandenen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an den final bearbeiteten Aufnahmen zur einfachen, zeitlichen, räumlichen und inhaltlich uneingeschränkten Nutzung. Die Rechteübertragung steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung (§ 11 Abs. 2) und erfolgt erst mit der endgültigen Werkfassung und deren Zurverfügungstellung. Unbearbeitetes Bildmaterial ist von der Rechteübertragung nicht umfasst. Die gewerbliche Weitergabe bzw. der Verkauf durch den KUNDEN ist unzulässig.

(7)   Das entstandene Rohmaterial kann zur einfachen, zeitlichen, räumlichen und inhaltlich uneingeschränkten Nutzung für einen Aufpreis von 50% der vereinbarten Vergütung erworben werden.

(1)   Im Bereich der Unternehmensberatung steht die individuelle Beratung unternehmerischer Frage- und Problemstellungen sowie das Aufzeigen potenzieller Lösungswege im Vordergrund. Der ANBIETER schuldet eine sorgfältige Beratungsdienstleistung, nicht jedoch den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs.

(2)   Eine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung, die einer gesetzlichen Erlaubnis bedarf (insbesondere nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz oder dem Steuerberatungsgesetz), ist nicht Gegenstand des Vertrags und wird vom ANBIETER nicht erbracht.

(3)   Der KUNDE entscheidet eigenverantwortlich über die Umsetzung der im Rahmen der Beratung erarbeiteten Empfehlungen.

(1)   Für die Leistungen gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gemäß Angebot geltende Vergütung. Sofern keine Vergütung individuell vereinbart wurde, gilt die Vergütung gemäß geltender Preisliste. Sämtliche Preisangaben sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2)   Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und innerhalb von sieben (7) Tagen ohne Abzug zahlbar.

(3)   Soweit eine Ratenzahlung vereinbart ist, fällt die erste Rate unmittelbar mit Vertragsschluss an; die weiteren Raten fallen – sofern nicht anders vereinbart – jeweils monatlich im Voraus an.

(4)   Werbebudgets, Software-, Lizenz- und Druckkosten sowie sonstige Kosten, die bei Dritten anfallen (z. B. Werbeplattformen, Softwareanbieter, Druckereien), trägt der KUNDE. Diese Kosten sind von einer vereinbarten Vergütung des ANBIETERS nicht umfasst und werden, soweit nicht anders vereinbart, unmittelbar zwischen dem KUNDEN und dem jeweiligen Dritten abgerechnet.

(5)   Sofern eine Einrichtungs- bzw. Setup-Gebühr für ein Paket vereinbart ist, fällt diese nur einmalig an. Im Rahmen der Verlängerung desselben Pakets fällt keine erneute Einrichtungs- bzw. Setup-Gebühr an.

(6)   Die Pflicht zur Erbringung der vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht auch, wenn der KUNDE den ANBIETER anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen, oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die Gründe nicht auf einem Verschulden des ANBIETERS beruhen.

(7)   Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

(1)   Die Zahlung erfolgt grundsätzlich im SEPA-Lastschriftverfahren. Der Einzug wird über den Zahlungsdienstleister GoCardless abgewickelt. Sowohl Einmalzahlungen (Vorkasse) als auch vereinbarte Ratenzahlungen werden im Wege der SEPA-Lastschrift eingezogen.

(2)   Der KUNDE verpflichtet sich, dem ANBIETER unmittelbar nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von sieben (7) Tagen nach Vertragsschluss, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Die Erteilung des Mandats erfolgt elektronisch über den vom ANBIETER bereitgestellten Prozess des Zahlungsdienstleisters GoCardless. Eine erteilte Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für weitere Bestellungen. Der ANBIETER ist nicht verantwortlich für Überziehungsgebühren, Rücklastschriftkosten oder ähnliche Kosten, die die Bank des KUNDEN geltend macht.

(3)   Zur Abwicklung des Lastschrifteinzugs übermittelt der ANBIETER die hierfür erforderlichen Zahlungs- und Stammdaten des KUNDEN an GoCardless. Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des ANBIETERS sowie den Bedingungen von GoCardless.

(4)   Soweit der KUNDE den ANBIETER damit beauftragt, SEPA-Einzugsermächtigungen für ihn in seinem Namen zu hinterlegen und freizugeben, erteilt er dem ANBIETER diesbezüglich eine entsprechende Vollmacht.

(5)   Unternehmer und Kaufleute erhalten auf Anforderung (per E-Mail) eine Rechnung über die gebuchten Leistungen.

(1)   Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen nicht, bevor die vereinbarte (Vorab-)Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden.

(2)   Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.

(3)   Der ANBIETER ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten in Verzug ist. Der ANBIETER ist in diesem Fall berechtigt, die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. Er muss sich hierbei anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

(1)   Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. dem individuell vereinbarten Beginn der Vertragslaufzeit.

(2)   Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Leistungsergebnisses erforderlich sind. Er erbringt notwendige Mitwirkungshandlungen auf erstes Anfordern unverzüglich. Ist der ANBIETER an der Leistungserbringung gehindert und resultieren die Hinderungsgründe aus der Sphäre des KUNDEN, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS unberührt.

(3)   Der KUNDE ist für sämtliche von ihm beigestellten oder freigegebenen Inhalte und etwaige Webseiten verantwortlich und gewährleistet, dass diese frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz- und Datenschutzrecht) verstoßen. Der ANBIETER ist nicht zur Prüfung der Inhalte verpflichtet. Der KUNDE stellt den ANBIETER von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums oder der Verwendung unzulässiger Inhalte vollumfänglich frei; dies betrifft insbesondere Ansprüche wegen der Nutzung von vom KUNDEN beigestelltem Video- oder Fotomaterial.

(4)   Der KUNDE ist selbst dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen bereitzuhalten, um das Angebot vollständig nutzen zu können, und wirkt bei technischen Problemen bestmöglich an der Lösung mit.

(1)   Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

(2)   Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht explizit abweichend geregelt, mit dem im Angebot vereinbarten Startzeitpunkt und ist vom Beginn der Ausspielung etwaiger Werbeanzeigen unabhängig. Die Fälligkeit einer vereinbarten Einrichtungspauschale bleibt hiervon unberührt.

(3)   Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn der Vertrag nicht 30 Tage vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei in Textform (E-Mail ausreichend) gekündigt wird. Kündigungen sind an die rechnung@jehn-peters.de zu senden.

(4)   Bucht der KUNDE zu einem bestehenden Vertrag mit fester Laufzeit während dessen Laufzeit Leistungen hinzu, entsteht kein zusätzliches Vertragsverhältnis, sondern der bestehende Vertrag mit einheitlicher Laufzeit ändert sich gemäß den vereinbarten Bedingungen. Die Laufzeit des Vertrages einschließlich der neu hinzugekommenen Leistungen verlängert sich vorzeitig um die neu vereinbarte Laufzeit ab dem Ablauf der bis zum Zeitpunkt der Zubuchung vereinbarten Vertragslaufzeit.

(5)   Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Fall der vom KUNDEN zu vertretenden vorzeitigen Beendigung bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unberührt; dem KUNDEN bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

(1)   Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.

(2)   Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft, wegen arglistig verschwiegener Mängel sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3)   Der ANBIETER haftet, begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(4)   Im Übrigen ist die Haftung des ANBIETERS ausgeschlossen.

(1)   Der ANBIETER erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich und nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt. Einzelheiten ergeben sich aus der gesondert bereitgestellten Datenschutzerklärung des ANBIETERS.

(2)   Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen, nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

(3)   Soweit der ANBIETER im Auftrag des KUNDEN personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die PARTEIEN, soweit erforderlich, einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

(1)   Sofern die individuell vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterliegen, gelten die nachfolgenden Regelungen.

(2)   Der ANBIETER kann vom KUNDEN nach Abschluss einer Teilleistung die Abnahme verlangen.

(3)   Die seitens des KUNDEN abzunehmenden (Teil-)Leistungen gelten auch dann als abgenommen, wenn der KUNDE sich auf Aufforderung des ANBIETERS hin nicht innerhalb von sieben (7) Werktagen schriftlich oder in Textform zur Abnahme erklärt und keine wesentlichen Mängel rügt.

(1)   Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung vom ANBIETER zur Verfügung gestellten Inhalte (z. B. Konzepte, Designs, Texte, Bild- und Videomaterial, Skripte, Templates, Datenbanken) sind urheberrechtlich geschützt.

(2)   Soweit dem KUNDEN Nutzungsrechte eingeräumt oder übertragen werden, steht dies insgesamt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der KUNDE sämtliche Vergütungspflichten gegenüber dem ANBIETER vollständig erfüllt hat. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte beim ANBIETER.

(3)   Der KUNDE räumt dem ANBIETER das Recht ein, sämtliche Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des KUNDEN im Rahmen der zu erbringenden Leistungen uneingeschränkt zu nutzen. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

(4)   Eine ungenehmigte Vervielfältigung und/oder öffentliche Zugänglichmachung der dem KUNDEN zur Verfügung gestellten Inhalte zu gewerblichen Zwecken sowie eine Weitergabe an nicht autorisierte Dritte ist untersagt. Jeder Verstoß wird verfolgt und kann zu Schadensersatzansprüchen führen.

Der ANBIETER schließt ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher nicht.

Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium zu Werbezwecken als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung etwaig geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos sowie die Nutzung von Bewertungen und im Rahmen der Leistungen erstellter Inhalte zum Zwecke der Eigenwerbung (z. B. auf der Website des ANBIETERS, „Testimonial-Nutzung“). Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet. Der KUNDE kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen.

(1)   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen.

(2)   Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit der KUNDE Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Fulda. Der ANBIETER ist jedoch berechtigt, seine Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des KUNDEN geltend zu machen.

(3)   Die Vertragssprache ist Deutsch.

(4)   Bei Bedarf von den PARTEIEN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen gelten ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung.

(5)   Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

(6)   Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, es sei denn, die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Der ANBIETER wird den KUNDEN über Änderungen rechtzeitig in Textform benachrichtigen und ihn dabei auf die Bedeutung seines Schweigens gesondert hinweisen. Widerspricht der KUNDE den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen.

Jehn & Peters GmbH
Justus-Liebig-Str. 4
D-36093 Künzell
0661 94252307info@jehn-peters.de
Julian Jehn

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